Allgemeines

Wie wähle ich bei der Rezepterstellung den Rezeptausgang aus (Token, App oder eGK)?

Sie erstellen das E-Rezept in Ihrer Praxis-/Verordnungssoftware und speichern es in der TI. Dadurch kann es per App (und Code) oder per eGK abgerufen werden. Sollte ein Token-Ausdruck gewünscht werden, müssten Sie diesen noch ausdrucken.

Kann die Praxis sehen, ob das E-Rezept eingelöst wurde und wenn ja, auch in welcher Apotheke?

Nein, ebenso wenig wie bisher.

Kann man auch beides machen, also E-Rezept oder Muster 16 oder muss man sich für eins entscheiden, solange dies noch nicht Pflicht ist?

Es kann entweder ein E-Rezept erstellt oder auf Muster 16 verordnet werden, je nach Wunsch des Versicherten und des zu verordnenden Artikels.

Kann man als Patientin oder Patient auf dem E-Rezept sehen, was verordnet worden ist?

Auf der App und auf dem Token-Ausdruck ja, per eGK nicht.

Wird die Gebührenbefreiung auf dem E-Rezept angegeben?

Ja. Wenn die Gebührenbefreiung in den Stammdaten eingepflegt ist, erscheint sie wie beim Muster 16 auf dem E-Rezept.

Wenn man Kassenpatient:innen ein Privat- und ein Kassenrezept ausstellt, muss man diese dann einzeln anfertigen?

Derzeit ist es noch nicht möglich, Privatrezepte als E-Rezept auszustellen. Deshalb muss der Privatvordruck wie bisher mitgegeben werden.

App

Wie heißt die E-Rezept-App? Gibt es diese für Apple und Android?

www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de/app Hier finden Sie alle Informationen zur App. Sie benötigen dafür ein Smartphone sowie die App "Das E-Rezept", die im Apple Store, im Google Play Store und in der Huawei AppGallery zum Download erhältlich ist.

Wenn das Rezept per App eingelöst wird, wird dann auch der PIN der Krankenkasse benötigt?

Wenn es über die E-Rezept-App eingelöst werden soll, wird der PIN benötigt, bei Einlösung per eGK nicht.

Wenn ich mich in der E-Rezept-App anmelden möchte, kann dies auch durch die Krankenkassen-App geschehen? Meine Krankenkasse ist jedoch nicht aufgeführt. Und nun?

www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de/app Alle Informationen zur Anmeldung in der E-Rezept-App finden Sie unter diesem Link. Sollten weitere Fragen auftauchen, weiß die Krankenkasse bestimmt Rat.

Wird an der Zugänglichkeit der E-Rezept-App noch gearbeitet?

Dazu liegen derzeit keine Informationen vor. Bei Interesse gibt sicher der Betreiber der App, die gematik, Auskunft.

Apotheke

Manchmal gibt es das Produkt nicht. Ist das Rezept dann trotzdem schon abgerufen?

Eine Apotheke muss das E-Rezept zunächst vom Fachdienst "abrufen", um überhaupt feststellen zu können, dass das verordnete Produkt nicht lieferbar ist. Je nach Einzelfall kann die Apotheke im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Regelungen das Rezept entweder allein "heilen" oder sie hält Rücksprache mit der ausstellenden Arztpraxis. Dann muss das ursprünglich erstellte E-Rezept im Fachdienst gelöscht werden und ein neues E-Rezept mit einem lieferbaren Produkt erstellt werden.

Was passiert, wenn ein Medikament in der Apotheke nicht verfügbar ist und das E-Rezept geändert werden muss, vor allem, wenn mehrere Medikamente auf einem E-Rezept verordnet wurden?

Auf dem Papierausdruck der E-Rezepte können sich bis zu 3 Medikamente befinden. Im Unterschied zu klassischen Papierrezepten ist jede Verordnungszeile (= Medikament) eines gedruckten E-Rezepts als einzelnes Rezept zu verstehen und kann damit sogar in unterschiedlichen Apotheken eingelesen, bearbeitet und abgerechnet werden.

Wie wird bei E-Rezept-Änderungen oder -Stornierungen in der Apotheke die Änderung im PVS vorgenommen?

Dies ist abhängig von Ihrem PVS. Bitte besprechen Sie dies mit ihrem PVS-Anbieter, da die Vorgaben unterschiedlich umgesetzt werden.

Wenn z. B. ein Patient kommt und sagt, das E-Rezept sei in der Apotheke nicht abrufbar und er möchte ein neues Rezept, wie prüfen wir? Können z. B. Duplikate ausgestellt werden?

Es kann verschiedene Gründe haben, weshalb der Abruf des E-Rezepts in der Apotheke nicht möglich ist. Alle Software-Anbieter sind dazu angehalten, aussagekräftige Fehlermeldungen auszuweisen, damit schnellstmöglich die Ursache gefunden werden kann. Im Zweifel hilft der direkte Kontakt zur Apotheke.

EGK

Welche eGK-Kartenversion ist erforderlich?

Seit dem 1. Juli 2023 können Patientinnen und Patienten ihre E-Rezepte durch das Stecken der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) in der Apotheke einlösen. Alle aktuellen Karten der zweiten Generation (Vermerk auf der Karte: G2 oder G2.1) sind dafür nutzbar, eine zusätzliche PIN ist für diesen Einlöseweg nicht notwendig. Für den Einlöseweg mittels E-Rezept-App muss allerdings eine NFC-fähige eGK sowie die dazugehörige PIN vorliegen. Um diese zu erhalten, muss sich die oder der Versicherte an die zuständige Krankenkasse wenden. NFC-fähige eGK sind am Satellitensymbol oben in der Mitte der Karte erkennbar.

Wie kommt das E-Rezept auf die eGK?

Der Rezeptcode wird nicht auf der eGK selbst gespeichert, sondern in einer Cloud des E-Rezept-Fachdiensts. Die eGK ist sozusagen der Schlüssel, um die Daten über das Lesegerät der Apotheke abzurufen.

Brauche ich zum Vorbereiten eines E-Rezepts die eGK des Patienten?

Nein, das E-Rezept wird nicht auf der Karte gespeichert, sondern in der TI. Wie bisher muss die eGK allerdings einmal pro Quartal eingelesen werden.

Kann das E-Rezept auch ausgestellt werden, bevor die Karte eingelesen wurde ? Viele bestellen ja telefonisch und lassen die eGK erst bei der Abholung einlesen.

Sofern die Versicherungskarte im laufenden Quartal einmalig eingelesen wurde, kann ein E-Rezept auch ohne Patientenkontakt ausgestellt werden. Nach der qualifizierten Signatur ist das E-Rezept durch den Versicherten via App, Papierausdruck des Tokens oder durch Stecken der eGK in der Apotheke abrufbar und damit einlösbar.

Muss wieder Muster 16 verwendet werden, wenn die eGK verlorengegangen ist?

Das E-Rezept kann dennoch erstellt werden, wenn die Kassenzugehörigkeit nachgewiesen wurde. Die Patientin oder der Patient kann in dieser Situation aber nur auf die Einlösewege mittels Papierausdruck des Tokens sowie App zurückgreifen. Es ist anzuraten, sich unverzüglich an die zuständige Krankenkasse zu wenden und die verlorene eGK sperren zu lassen.

Kann ich auf der eGK sehen, ob ein Kollege dieses Medikament schon verordnet hat?

Nein, auf der eGK werden diese Informationen nicht gespeichert.

Das Bundesgesundheitsministerium schreibt, für die Nutzung der eGK ist keine PIN nötig. Muss sie dennoch beantragt werden?

Nein, nur bei Nutzung der E-Rezept-App.

Einlösewege

Kann das E-Rezept immer mit der eGK eingelöst werden, auch wenn ein Token ausgedruckt wurde?

Der Token ist als Schlüssel zu sehen, um das E Rezept einlösen zu können. Dieser kann in der Apotheke nur ein Mal übermittelt werden: mittels Papierausdruck, durch Stecken der Krankenkassenkarte oder digital via App. Die Apotheke kann dann auf den Fachdienst zugreifen und das entsprechende E-Rezept abrufen. Wird der Token-Ausdruck nicht eingelöst, kann die eGK verwendet werden. Nach diesem Vorgang ist der Ausdruck unbrauchbar.

Wie sieht es mit Pflegeheimen aus? Wie sollen diese mit E-Rezepten umgehen?

Alle drei Einlösewege sind denkbar, mittels Papierausdruck des E-Rezept-Tokens, per eGK oder App, wobei Letzteres im Pflegeheim eine eher untergeordnete Rolle spielen dürfte. Grundsätzlich wurde im Bundesmantelrahmenvertrag aber geregelt, dass in Situationen, in denen die Ärztin oder der Arzt nicht in seiner Praxis direkt mit seinem System arbeiten kann, weiterhin das Muster 16 verwenden kann.

Kann eine Patientin beides verlangen? Muster 16 und Token?

Nein.

Gültigkeit

Wie lange ist ein E-Rezept gültig?

Die Gültigkeit ist identisch zu den bisherigen Verordnungen auf Muster 16: in der Regel 28 Tage.

MediSuite

Womit kann ich das E-Rezept erstellen?

Mit unserer KBV-zertifizierten Verordnungssoftware MediSuite sind Sie auf alles vorbereitet: Verordnungen auf Muster 16, BTM-Rezepte, private Verordnungen und E-Rezepte zum Übertragen und Ausdrucken.

Wieviel kostet die Verordnungssoftware MediSuite?

Ab 19,90 Euro pro Monat, abhängig von Praxisgröße und Anzahl der behandelnden Ärztinnen und Ärzte.

Muster 16

Wenn ich technische Probleme habe, ist es immer möglich, ein Papierrezept zu nutzen, richtig? Denn leider gibt es auch öfter Probleme mit unserem Konnektor.

Muster 16 bleibt als Ersatzverfahren erhalten, z. B. bei technischen Problemen.

Darf man auch den rosa Vordruck (Muster 16) von der KV für den Tokenausdruck verwenden?

Nein, dieser ist dafür nicht geeignet.

Sind nach dem 1. Januar 2024 auch noch Papierrezepte möglich?

Ja, als Ersatzverfahren, bei Heim- und Hausbesuchen oder bei technischen Problemen.

Wird es zum E-Rezept auch bald eine gesetzliche Grundlage geben? Wir haben viele ältere Patienten, denen Muster 16 mehr "Sicherheit" gibt.

Seit dem 1. Januar 2024 sollen E-Rezepte verpflichtend ausgestellt werden. Vordrucke wird es dennoch weiter geben, etwa für Haus- oder Heimbesuche, zur Absicherung von technischen Problemen oder wenn die Versichertennummer im Ersatzverfahren nach Anlage 4a BMV-Ä ist nicht bekannt ist. Außerdem gibt es die Möglichkeit, E-Rezept-Token auszudrucken und mitzugeben.

Signatur

Ist eine Rezeptvorbereitung durch Praxisangestellte möglich?

E-Rezepte können durch Praxisangestellte vorbereitet und gespeichert werden. Im Anschluss kann die Ärztin oder der Arzt die vorbereiteten E Rezepte mittels eHBA signieren, analog zur heutigen Unterschrift auf Papierrezepten. Im Anschluss können die E-Rezept-Token auf Wunsch ausgedruckt werden.

Kann das E-Rezept auch am Vorabend (MFA im Homeoffice - Rezeptanforderungen per Mail) vorbereitet werden und am nächsten Morgen vom Arzt signiert?

Ja. Alle Schritte zur Vorbereitung des E-Rezepts sowie (auf Wunsch der oder des Versicherten) das Ausdrucken können von Praxisangestellten vorgenommen werden. Analog der heutigen Unterschrift muss ein E-Rezept qualifiziert elektronisch signiert werden. Dies kann nur die Ärztin bzw. der Arzt mit dem Heilberufsausweis machen, nachdem ein E-Rezept vollständig erstellt wurde.

Ist das Einlösen des E-Rezepts in der Apotheke erst nach der Signatur möglich?

Ja. Ohne qualifizierte elektronische Signatur kann das E-Rezept nicht erstellt und damit auch nicht eingelöst werden.

Warum muss immer die gleiche Ärztin bzw. der gleiche Arzt signieren?

Bei Papierrezepten muss der verschreibende und unterschreibende Arzt identisch sein und genauso verhält es sich bei E-Rezepten. Auch hier muss der ausstellende und signierende Arzt identisch sein.

Wie verhält es sich mit dem E-Rezept, wenn es von Vertretungsärzt:innen ausgestellt wird?

Bei der Ausstellung von E-Rezepten sind folgende Vertretungskonstellationen zu unterscheiden:
 

  • Kollegiale Vertretung (nach § 20 Musterberufsordnung): Die abwesende Ärztin oder der abwesende Arzt lässt sich von einer fachgleichen Kollegin oder einem fachgleichen Kollegen in deren oder dessen Praxis vertreten. Die Abrechnung erfolgt über die LANR/BSNR des oder der Vertretenden. Im Datensatz der elektronischen Verordnung erfolgt keine Kennzeichnung einer Vertretungskonstellation, es werden die Daten der ausstellenden Person und der vertretenden Praxis übermittelt.
     
  • Persönliche Vertretung: Eine Vertreterin oder ein Vertreter wird in der Praxis des oder der Vertretenen tätig, bspw. als deren oder dessen Sicherstellungsassistent:in im Falle von Kindererziehungszeiten. Rechtsgrundlage wäre hier § 32 Abs. 2, Satz 2 Ärzte-Zulassungsverordnung. Die Abrechnung erfolgt über die LANR/BSNR des Vertretenen. Es muss eine Kennzeichnung der Vertreterin oder des Vertreters im Datensatz erfolgen. Es werden die Daten der vertretenden ausstellenden Person sowie der vertretenen Ärztin oder des vertretenen Arztes und deren oder dessen Praxis übermittelt.

Stornieren

Was ist, wenn das E-Rezept in der Praxis falsch ausgestellt wurde? Kann es wie die eAU storniert werden?

E-Rezepte können gelöscht werden, solange sie noch nicht in der Apotheke aufgerufen wurden.

Token-Ausdruck

Falls Patient:innen den Token-Ausdruck verlieren, darf ich dann nochmals einen ausstellen?

Der Ausdruck kann kopiert oder auch mehrfach gedruckt werden. Jedes E-Rezept kann aber nur einmal eingelöst werden. Der Ausdruck allein berechtigt nicht zur Abgabe des Medikaments und ist kein rechtsgültiges Dokument. Die Apotheke scannt den Rezeptcode und kann sehen, ob dieses Rezept bereits eingelöst wurde. Das E-Rezept ist fälschungssicher vom Arzt signiert und kann nicht bearbeitet werden.

Kann man den ausgedruckten Rezept-Token für eine andere Person einlösen?

Ja, E-Rezepte können auch im Auftrag eingelöst werden.

Wann stehen die Formulare für den Token-Ausdruck zur Verfügung?

Es ist kein besonderes Papier erforderlich. Optimale Auslesbarkeit und wirksamen Kopierschutz bietet unser hochwertiges, weißes Signaturpapier, erhältlich in unserem Onlineshop.

Ist das DIN-Format für den Token-Ausdruck vorgeschrieben?

Nein. Empfehlenswert ist DIN-A5.

Darf man den Token knicken, denn er muss ja auf DIN-A4-Blatt ausgedruckt werden?

Die Größe des Papiers ist nicht vorgegeben, der Token sollte allerdings nicht geknickt werden, damit er uneingeschränkt zu nutzen ist.

Wo ist der Unterschied zwischen Token-Ausdruck und Muster 16? Wo ist der Vorteil?

Auf dem Papierausdruck der E-Rezepte können sich bis zu 3 Medikamente befinden. Im Unterschied zu klassischen Papierrezepten ist jede Verordnungszeile (= Medikament) eines gedruckten E-Rezepts als einzelnes Rezept zu verstehen und kann damit sogar in unterschiedlichen Apotheken eingelesen, bearbeitet und abgerechnet werden.

Muss der Token-Ausdruck noch vom Arzt unterschrieben werden?

Nein.